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Wichtige Änderung / Versorgung mit Kabelfernsehen

Veröffentlicht :
Aufgrund der gesetzlichen Änderung im Telekommunikationsgesetz sind ab dem 01.07.2024 alle Mieter selbst für ihre TV-Vertragssituation zuständig.

Welche Auswirkung hat die Änderung des Telekommunikationsgesetzes?

Bislang haben wir die Kosten für den Empfang von Kabel-TV mit unseren Mietern über die jährliche Betriebskostenabrechnung abgerechnet.
Das ist wegen einer Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG) zukünftig nicht mehr zulässig
, sodass unser Rahmenvertrag mit Vodafone zum 30.06.2024 auslaufen wird.
 

Was muss ich als Mieter nun beachten?

Zuerst müssen Sie klären, ob Sie weiterhin einen Kabelanschluss benötigen oder beispielsweise lieber auf online Anbieter zurückgreifen möchten.
Um ab dem 01.07.2024 weiter Kabel-TV empfangen zu können, müssen Sie bis zum 01.07.2024 einen eigenen Vertrag mit einem TV-Anbieter abschließen.
 

Was passiert wenn ich keinen Vertrag abschließe?

Sofern Sie keinen eigenen Kabel-TV-Vertrag bei Vodafone abschließen, behält sich Vodafone vor, ab dem 01.07.2024 Ihren Anschluss zu deaktivieren.  

Sie können auch einen Vertrag mit einem TV-Anbieter Ihrer Wahl schließen. Angebote dazu finden Sie auf den Internet-Seiten der jeweiligen Anbieter.  

Werden die Betriebskostenvorauszahlungen ab dem 01.07.2024 angepasst?

Nein, da die Betriebskosten – wie zum Beispiel Gas und Versicherungen – regelmäßig ansteigen, werden die Betriebskostenvorauszahlungen beibehalten, um mögliche Nachzahlungen bereits im Vorfeld – zumindest anteilig – zu kompensieren.

Mit der Vodafone haben wir für Sie verhandelt, dass Sie unsere bisherigen guten Konditionen übernehmen können. Sofern Sie von den günstigen Konditionen Gebrauch machen wollen, müssen Sie einen direkten Vertrag mit Vodafone abschließen. 

Ausführliche Informationen zu dem Angebot von Vodafone erhalten Sie unter www.bewohnerplus.de/kabeltv.  

Die derzeitige Umstellung mit den günstigen Konditionen betrifft nur den Bereich des Kabel-TV. Die Mieter, welche eine SAT-Anlage nutzen, werden von der Vodafone jedoch ebenfalls ein Angebot erhalten. Die Konditionen dieser Angebote sind uns bislang noch nicht bekannt.

Sollten Sie sich für das Angebot von Vodafone entscheiden, bleibt technisch alles so, wie es ist: Sie empfangen das Fernsehprogramm wie gewohnt und ohne Unterbrechung. Allerdings wird die monatliche Gebühr nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet, sondern ist direkt von Ihnen an Vodafone zu entrichten. 

TE HUUS

Dies ist ein Bericht aus unserem Mietermagazin TE HUUS. Sie finden unsere aktuelle Ausgabe und weitere TE HUUS Ausgaben hier online auf unserer Homepage / wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

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