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Das neue Wohngeld Plus

Veröffentlicht :
Zur Entlastung von Mieter und Mieterinnen gibt es seit dem 01.01.2023 eine neue Wohngeld Reform.

Der Krieg in der Ukraine hat zu steigenden Preisen, insbesondere für Strom, Gas und Wärme geführt. Die hohe Inflation macht sich aber auch beim Einkauf im Supermarkt oder beim Tanken bemerkbar. Immer mehr Menschen haben Schwierigkeiten, ihre Rechnungen zu bezahlen.
Um deutlich mehr Haushalte zu unterstützen, die ihre Miete nicht vollständig zahlen können, trat zum 1. Januar 2023 das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. 

Alle Informationen zum Wohngeld plus:

Was ist Wohngeld?

Beim Wohngeld zahlen Bund und Länder über die Kommunen einen Zuschuss zur Miete. Dieser Zuschuss soll die Lücke zwischen Miete und Ihrem verfügbaren Haushaltseinkommen schließen.
Die Miete wird also nicht in voller Höhe übernommen, wie etwa bei der Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld (ALG) II. Aber das Wohngeld unterstützt Sie dabei, die Mietkosten zu tragen.

Was bringt das neue Wohngeld plus?

Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Miete in voller Höhe zu zahlen und Sie auch keine anderen Sozialleistungen erhalten, sollten Sie ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen.

Quelle: BMWSB

Das neue Wohngeld unterstützt erstmals auch bei den Heizkosten. Damit können die gestiegenen Heizkosten abgefedert werden.

Und auch wenn Sie in energetisch saniertem Wohnraum leben, in dem die Mieten ggf. höher sein können, können Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Denn das neue Wohngeld berücksichtigt das über eine sogenannte Klimakomponente.

Durch das neue Wohngeld plus haben mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld – von bisher rd. 600.000 auf ca. 2,0 Millionen Haushalte.

Auch die durchschnittliche Höhe des Wohngeldes hat sich deutlich verändert – von bisher rund 180 € pro Monat (ohne Reform) auf zukünftig rund 370 € pro Monat. Das ist mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes.

Wer kann das Wohngeld beantragen?

Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt.
Aber auch Eigentümer einer Immobilie können Anspruch auf Wohngeld haben. Es wird ein Lastenzuschuss gezahlt, wenn das Einkommen niedrig ist und die Immobilie selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine anderen Leistungen zum Lebensunterhalt (wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen. Bei diesen Leistungen werden die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt.

Wie erfahre ich, ob ich Wohngeld erhalten kann?

Ob und wie viel Wohngeld Sie beziehen können, wird nach Einreichen Ihres Antrages geprüft. Dabei wird zum Beispiel geprüft:

/ die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,

/ die Miete des Wohnraums oder die Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum,

/ das Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Einen aktualisierten vorläufigen Wohngeldrechner und Rechenbeispiele finden Sie auf der Internetseite des Bundesbauministeriums (BMWSB). 

Wo kann ich das Wohngeld beantragen?

Das Wohngeld können Sie bei den Wohngeldbehörden Ihrer Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragen. Sie können sich zum Beispiel auf der Website Ihrer Kommune darüber informieren, wer in Ihrer Gemeinde für das Wohngeld zuständig ist.

Auf der Website der zuständigen Behörde erhalten Sie auch entsprechende Antragsformulare. Von dort erhalten Sie ebenfalls alle weiteren wichtigen Informationen über das Wohngeld.

Wie lange dauert die Bearbeitungsdauer? Sind vorläufige Zahlungen möglich?

Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist kurzfristig vom Bund aufgesetzt worden, um mehr Menschen dabei zu helfen, ihre Wohnungsmieten zu bezahlen. Die Umsetzung kann aber nicht von heute auf morgen erfolgen.

Notwendig sind noch Abstimmungen zwischen Bund und den Ländern, die Schaffung der technischen Voraussetzungen und mehr Personal. Deshalb ist je nach Bundesland und Gemeinde mit Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung und der Auszahlung von Wohngeld zu rechnen.
Stellen Sie aber Ihren Antrag, auch wenn dieser möglicherweise erst deutlich später bearbeitet werden kann. Denn Auszahlungen erfolgen rückwirkend zum 1. Januar 2023. Das Wohngeld-Gesetz sieht auch die Möglichkeit vorgezogener Zahlungen vor. Ob und wie genau diese erfolgen, ist noch unklar und kann von Stadt zu Stadt etwas unterschiedlich sein.

Der Wohngeldrechner für NRW

Inflation, Ukraine Krise und die steigenden Energiekosten sind Themen, die alle Haushalte getroffen haben - insbesondere finanziell. Gerade deshalb ist es umso wichtiger, jetzt zu prüfen ob nicht ggf. ein Anspruch auf Wohngeld Plus besteht. Dass es nun mehr als doppelt so viele Berechtigte für ein höheres Wohngeld gibt, ist bei vielen Haushalten bislang leider noch nicht angekommen.

Sie sind Mieter bei der WohnBau und haben Fragen zum Thema Wohngeld? Dann wenden Sie sich gerne an Stefan Röttger

In dieser Broschüre finden Sie noch weitere Tipps zum Thema Wohngeld zusammengefasst

Dies ist ein Bericht aus unserem Mietermagazin TE HUUS. Diesen und weitere finden Sie auch online. Klicken Sie dafür einfach auf das Magazin.

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