Um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Senden voranzutreiben, gehen die Gemeinde Senden, die Sparkasse Westmünsterland und die WohnBau Westmünsterland eG gemeinsame Wege. Im Fokus steht dabei zunächst das Baugebiet Huxburg – darüber hinaus soll die Kooperation jedoch auch die langfristige wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde stärken.
Zu diesem Zweck haben die drei Partner 2024 die WohnBau Senden GmbH gegründet. Die neue Projektgesellschaft ist seither organisatorisch in die WohnBau Gruppe eingebunden und verfolgt ein klares Ziel: ein langfristiges Engagement als Bestandshalter ohne Verkaufsabsichten. Die Geschäftsführung übernehmen Uwe Schramm und Dr. Stefan Jägering von der WohnBau Westmünsterland. Beide sehen in der neuen Gesellschaft einen strategischen Mehrwert. Auch aus Sicht der Gesellschafter liegt der Nutzen der Zusammenarbeit klar auf der Hand. Drei regional verwurzelte Institutionen bündeln ihre Kompetenzen, um dem dringend benötigten Wohnungsneubau in Senden neuen Schub zu verleihen. Das erste gemeinsame Vorhaben stellt nun der Bau von 33 öffentlich geförderten Miet-Reihenhäusern für Familien im Sendener Baugebiet Huxburg dar. Das kalkulierte Investitionsvolumen beträgt 13.955.000,- €. Mit diesem Invest errichtet das Unternehmen moderne, verklinkerte Reihenhäuser, die barrierefrei sind und klimafreundlich mittels Wärmepumpen beheizt werden. Die Bauphase ist von Mai 2026 bis Dezember 2027 geplant.
Vermarktungsstart
Die Vermarktung der Wohnungen beginnt vorrausichtlich in 2027.
Ansprechpartner ist unser Kundencenter Lüdinghausen.
Wichtig: Für die Anmietung einer Wohnung ist ein entsprechender Wohnberechtigungsschein zwingend erforderlich.
Wohnberechtigungs-schein
Kreis Coesfeld
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Ein Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die zum Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt. Der WBS bescheinigt die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze und enthält Angaben über die Wohnung, die bezogen werden darf.
Welche Kriterien sind bei einem WBS wichtig?
Die Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen, die Höhe des Einkommens und die Wohnungsgröße.
Für diese Miet-Reihenhäuser gilt:
/ 4-Personen-Haushalt für ca. 99 m²-Wohnfläche
/ Einkommensgrenze für einen Haushalt mit 4 Personen (davon 2 Kinder): 43.130 € netto in Einkommensgruppe A (30 Reihenhäuser) und 60.382 € in Einkommensgruppe B (3 Reihenhäuser)
/ Mietpreis pro m² Wohnfläche in Einkommensgruppe A (30 Reihenhäuser) rd. 6,63 € und in Einkommensgruppe B (3 Reihenhäuser) rd. 7,70 €.
Kennzahlen zum 31.12.2025
Referenzobjekte
In Stadtlohn, Bocholt und Ascheberg haben wir bereits positive Erfahrungen mit dieser Reihenhausbebauung gemacht. Denn hochwertig, energetisch aktuell und bezahlbar sind entscheidende Pluspunkte beim Wohnen für Familien.